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Bild Blitzschutz

Gebäudeblitzschutz

Ob für ein bestimmtes Objekt eine Blitzschutzanlage zu errichten ist, wird bestimmt (ohne Anspruch auf Vollständigkeit)

 z.B. durch die:

Wird eine Blitzschutzanlage errichtet, dann ist diese nach der Österreichischen Bestimmung für Elektrotechnik

Reihe ÖVE/ÖNORM EN 62305 Teil 1 bis Teil 4

zu planen und zu errichten.

Diese Vorschriftenreihe ist ident mit der international von IEC und CENELEC erarbeiteten Vorschriftenreihe IEC 62305 bzw. EN 62305 zum Thema Blitzschutz.

Die einzelnen Teile dieser Vorschriftenreihe behandeln folgende Themen:

ÖVE/ÖNORM EN 62305-3:2008-01-01 ist eine nach dem ELEKTROTECHNIKGESETZ (ETG 1992) bzw. der ELEKTROTECHNIKVERORDNUNG 2002 - ETV 2002 sowie ETV 2002/A2 aus 2010 als verbindlich erklärte Vorschrift.

Die oben  genannten Vorschriften können beim Österreichischen  Verband für Elektrotechnik (ÖVE) bestellt werden.

Im Sommer 2008 erschien  eine vierteilige Beitragsreihe im Fachmagazin Elektrojournal, in der Inhalt und die wesentlichen Neuerungen gegenüber der bisherigen Vorschrift ÖVE/ÖNORM E 8049-1  erläutert wurden:

Die neue österreichische Blitzschutznormung (Teil 1)            
Die neue österreichische Blitzschutznormung (Teil 2)            
Die neue österreichische Blitzschutznormung (Teil 3)
Die neue österreichische Blitzschutznormung (Teil 4)

Prüfung von  Blitzschutzanlagen

Blitzschutzanlagen sind in regelmäßigen Zeitabständen zu  überprüfen und das Ergebnis ist in Form eines Prüfbefundes zu dokumentieren. Für die Prüfanforderungen liegt ein vom TK BL  ausgearbeiteter Prüfbefund  vor, der  nicht nur für Überprüfungen nach der verbindlichen Norm ÖVE/ÖNORM E 8049-1 geeignet ist, sondern darüber hinaus auch für  Überprüfungen nach ÖVE-E49 und der Normenreihe ÖVE/ÖNORM EN 62305.

 DEHN PREISLISTE 2014 BLITZSCHUTZ